Einen Ausflug hatte man ihnen versprochen - von Rappertshofen nach Grafeneck deportiert: Luise Marie I.

von Anne Schaude, 2013

Erinnerung an die Nürtinger "Euthanasie"-Opfer, gestaltet von Schülerinnen des Max-Planck-Gymnasiums Nürtingen, Foto: Manuel Werner

Im Jahr 1878 

wurde Luise Marie I. als elftes Kind ihrer Eltern Jakob Friedrich und Maria Magdalena I. in Zizishausen geboren. Elf Tage nach ihrer Geburt wurde sie in Oberensingen evangelisch getauft. Ihr Vater starb 1913, ihre Mutter 1928 (1).

 

Am 17. Oktober 1927

kam Luise I. in die Fürsorgeanstalt Reutlingen-Rappertshofen (5)

 

Am 27. September 1940

wurde Luise Marie von der Fürsorgeanstalt Reutlingen-Rappertshofen nach Grafeneck deportiert (2). Dieses war der erste von zwei Transporten, die im Herbst 1940 von Rappertshofen aus durchgeführt wurden. Mit dabei an diesem Tag war eine weitere Nürtingerin, die, wie Luise Marie I., direkt am Ankunftstag in Grafeneck grausam getötet wurde. In der Regel war es so, dass alle Patienten am Tag ihrer Ankunft in den sechs deutschen Vergasungsanstalten starben. Einen Ausflug hatte man den BewohnerInnen von Rappertshofen versprochen, ist überliefert – auch, dass sich die meisten darauf gefreut hatten. Nicht alle „durften“ mitfahren!  (3)

Luise Marie I. wurde 62 Jahre alt.

 

Erinnerung an Luise Marie I. und andere "Euthanasie"-Opfer, gestaltet von Schülerinnen des Max-Planck-Gymnasiums Nürtingen, 2014, Foto: Manuel Werner

Detail eines Stolpersteins, Foto: User:Enslin, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

 

Der 7. Oktober 1940

war, laut Familienbuch, der Todestag von Luise Marie I. in Grafeneck (1). An diesem Tag fand aber kein Transport von Rappertshofen nach Grafeneck statt. Man kann davon ausgehen, dass aufgrund von Täuschungsmanövern ein falsches Sterbedatum beurkundet wurde.

 

In den letzten Jahren gibt es Bestrebungen, auf den Standesämtern in den Orten der damaligen Tötungsanstalten diese falschen Sterbeurkunden für ungültig erklären zu lassen, damit Neubeurkundungen vorgenommen werden können. Noch gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Trotzdem gilt folgende Aussage:

 

„Eine korrekte Beurkundung der Euthanasie-Sterbefälle entspricht nicht nur dem Wunsch der Angehörigen, sondern sie ist auch ein ethisches Gebot, indem sie die von den Standesämtern nach 1945 ungewollt fortgesetzte Verschleierung der Gasmorde durch Sterbeurkunden mit falschen Daten beendet und damit den Opfern ein Stück ihrer Menschenwürde zurückgibt“ (4)

Gedenkplatte auf dem Friedhof von Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Nürtingen

  • addQuellen
    • 1. StANT: OFB Nr. 2164
    • 2. Deportationstag lt. Dokumentation Fürsorgeanstalt Reutlingen Rappertshofen
    • 3. Südwestpresse Metzingen, 21. 10. 2009, Interview mit Euthanasie-Zeitzeugen
    • 4. StANT, Hrgb.: Maike Rotzoll u. a., Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer, Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Schöningh Verlag, Paderborn, München, 2010
    • 5. Gedenkbuch, Gedenkstätte Grafeneck, Februar 2014