Mit Material und Geld gefördert:

Kinos, Filme und Schauspieler in der NS-Zeit

von Anne Schaude, 2020

 

 

Weshalb Kinovorführungen in der NS-Zeit nicht einfach nur Unterhaltung waren, sondern vor allem auch der Indoktrination, bisweilen auch hintergründiger Manipulation, dienten, das soll in folgen­dem Exkurs aufgezeigt werden:


Mit der Einführung des Tonfilms Ende der 1920er Jahre wurden zunehmend deutsche Filme ange­boten, wobei die Hollywood-Filme „zeitweilig ins Hintertreffen gerieten“. Gründe für diese Ent­wicklung war die sehr kostspielige Umrüstung der Filme von Stumm- auf Tonfilme und die noch unzureichend ausgereiften Synchronisierungstechniken. So konnte der deutsche UFA-Konzern (Universum Film AG), eine Filmproduktionsstätte in Babelsberg, seine Vorherrschaft ausbauen. Die UFA befand sich „seit 1927 im Besitz des Medienunternehmers Alfred Hugenberg (1865 - 1951), der den rechtsradikalen Flügel der Deutschnationalen Volkspartei vertrat und bald auch ihren Vor­sitz übernahm“ (1/25).


Anfang der 1930er Jahre gab es Kinos in vielen deutschen Städten. Im Jahr 1935 existierten reichs­weit etwa 4.700, im Jahr 1937 etwa 5.300 Lichtspieltheater. Statistisch gesehen standen zu dieser Zeit für 49 Badener und für 70 Württemberger je ein Sitzplatz zur Verfügung (2/41f). Nachdem die ökonomische Depression überwunden war, konnten sich die Deutschen Mitte der 1930er Jahre mehr mit dem Thema „Freizeit“ beschäftigen. Zudem faszinierte „die Steigerung des Lebenstempos, ohne bedrohlich zu wirken“, enorm (1/92). Aber Gegensätzliches lag schon nah beieinander: „Normales und Außergewöhnliches, Kontinuität und Erneuerung, Alltag und Politik“ (1/62). Die NS-Kultur nahm zu dieser Zeit „auf verschiedenen Ebenen konkrete Gestalt“ an. Unter anderem war das Re­gime bestrebt, mit neuen Formen der Freizeitgestaltung und Unterhaltung seine „Macht zu unter­streichen … und sich kulturelles Prestige zu verschaffen“ (1/63).


Die sogenannte Reichskulturkammer

Seit 1933 waren jüdische Künstler zum Beispiel aus Konzertsälen und Theatern verbannt. Sie hatten unter immer schwieriger werdenden Bedingungen um kulturelle Freiräume gerungen und wurden trotzdem immer stärker ausgegrenzt (1/266). Mit dem Reichskulturkammer-Gesetz vom Herbst 1933 gelang es Joseph Goebbels (1897 – 1945) mit Unterstützung Hitlers, die Reichskulturkammer mit ihren Untergruppen wie zum Beispiel der Reichsfilmkammer zu gründen. Goebbels wurde ihr Prä­sident und Schirmherr. Kulturschaffende wie auch Schauspieler konnten seitdem ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie dieser neuen Institution beitraten. Sie gehörten eigentlich einem „freien“ Stand an und standen doch unter staatlicher Kontrolle. Vielversprechend für die meisten klangen die Un­terstützungen der Reichskulturkammer wie Regelungen des Berufszugangs, Arbeitsbeschaffungs­programme und eine eigene Sozialversicherung, immer deutlicher wurde aber, dass „das Kulturle­ben nun diktatorischen Eingriffen unterlag“ (1/68).


Mehr als 1.500 Filmschaffende emigrierten „aufgrund der neuen Unterdrückungspolitik“.

 

Unter ihnen waren:


Elisabeth Bergner (1897-1986), Lilian Harvey (1906-1968)

Ernst Deutsch (1890-1969), Curt Goetz (1888-1960)

Fritz Kortner (1892-1970), Fritz Lang (1890-1976)

Billy Wilder (1906-2002), Erich Pommer (1889-1966) (3/172)

 

 


Besondere Privilegien für Schauspieler


Goebbels verhinderte zum Beispiel, dass Filme in die Kinos kamen, die er als „unerträglich“ und „in der Tendenz ganz verfehlt“ empfand (1/64). Er sorgte auch für den Ausschluss von politisch oder rassisch unerwünschten Mitarbeitern. Andererseits genossen Filmschaffende wie Hans Albers (1892-1960), Heinrich George (1893-1946), Hans Moser (1880-1964) und Zarah Leander (1907-1981) besondere Privilegien. Andere, wie zum Beispiel die mit damals sogenannter teiljüdischer Abstammung, bekamen „Sondergenehmigungen für ihre Arbeit“. Goebbels war davon überzeugt, „dass der Film eines der modernsten und weitreichendsten Mittel zur Beeinflussung der Masse ist“. Filme sollten „zur direkten Indoktrination, zur schleichenden Meinungsbildung und zur Ablenkung“ genutzt werden. „Weltanschaulich wichtige Filme“ wurden bis zum Kriegsende „mit Material und Geld gefördert und Schauspieler vom Fronteinsatz freigestellt“ (4/110f).


Frühe Propagandafilme


Auf viele Deutsche „abstoßend und verlogen“ wirkten die frühen Propagandafilme wie zum Bei­spiel „SA-Mann Brandt“ (1933) und „Hitlerjunge Quex“ (1933), Kriegsfilme wie „Feuertaufe“ (1940), „Stukas“ (1941) oder „Kolberg“ (1944)“ und „die späteren Hetzfilme wie ,Jud Süß‘ (1940) und ,der ewige Jude‘ von 1940“ (4/110). „Von den deutschen Propagandafilmen wurde nur ,Jud Süß‘ in zahlreichen Kinos gezeigt – durchaus zur Begeisterung des heimischen Publikums“ (1/187).


Hintergründig manipulierende Filme

 

Werbung der Kronen-Lichtspiele für den Film „Der große König“ (Nürtinger Tag­blatt 1942)

Größeren Erfolg versprachen die „unterschwellig arbeitenden heroischen Filme“, die von den gro­ßen Männern der Geschichte wie zum Beispiel „Bismarck“ (1940) und „Der große König“ (1942) handelten (4/110). Der moralisch argumentierende Film „Ich klage an“ (1941) mit den Themen Kran­kenmorde und Tötung auf Verlangen (4/110) sollte gezielt die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Euthanasie verändern. Dieser Film sollte erziehen und zwar, so Goebbels, „ohne dass das Ob­jekt der Erziehung überhaupt merkt, dass es erzogen wird“ (1/178).


Ablenkung vom Kriegsgeschehen versprachen unter anderem aufwendige Operetten- und Heimat­filme wie zum Beispiel „Stern von Rio“ (1940), „Ewiger Wald“ (1936) und „die Feuerzangenbow­le“ (1944) (4/110).


Massenindoktrination: Die Deutsche Wochenschau


Sie war ein kurzer Nachrichtenüberblick, der in der Regel in vielen Kinos vor dem Hauptfilm ge­zeigt und zur „kulturellen, politischen und sportlichen Informationsvermittlung eingesetzt“ wurde. In der NS-Zeit nahm die Kino-Wochenschau „zunehmend den Charakter eines Massenindoktrinati­onsmittels an, mit ihr sollten die innen- und außenpolitischen Aktivitäten des Regimes“ gerechtfer­tigt werden. Nach Kriegsbeginn entwickelte sich die Wochenschau zu einer reinen Kriegsberichtser­stattung (3/426).


Die Wochenschauen mit ihren Frontberichten sollten einen „sinnlichen Eindruck vom Krieg“ (1/170) hinterlassen, in dem sich „individueller Einsatz und gemeinschaftlicher Zusammenhalt, menschli­che Aktivität und technologische Ressourcen, kluge Planung und dynamische Ausführung perfekt ergänzten“ (1/170). Dabei wurden zum Beispiel die Leistungen der „viel gefeierten Piloten und Fall­schirmjäger ebenso wie die der Pioniere mit ihrem ,todesverachtenden Einsatz beim Aufbau zerstör­ter Brücken‘ als überragend“ dargestellt. In diesen Wochenschau-Filmen blickte ihr sogenannter Führer nicht nur in die ausgebreiteten Landkarten, er nahm auch selbst am Bewegungskrieg teil und überraschte seine Soldaten mit unerwarteten Besuchen an der Front (1/171f).

Ende des NS-Films

Trotz der Bombenangriffe auf die deutschen Städte blieben viele Kinos heil. Wo nicht, konnten oft Provisorien „unter freiem Himmel“ aufgebaut werden (1/255). Im Jahr 1943 wurden etwa 1,1 Milli­arden Kinobesucher gezählt (3/173). Die evakuierten Großstädter besuchten Vorführungsstätten in kleineren Städten, wo sie mit den Einheimischen um die wenigen Sitzplätze konkurrieren mussten. Zu ihnen gesellten sich auch die westeuropäischen Fremdarbeiter, denen der Kinobesuch erlaubt war (1/255).


Werbung für den Film „Der Gasmann“ mit Heinz Rühmann (Nürtinger Tagblatt 1942 )

Werbung für den Film „Schicksal“ mit Heinrich George (Nürtinger Tagblatt 1942)

 

Am Beginn des Zusammenbruchs konnte Goebbels seine Hand noch über das Filmgeschäft halten (1/255), gegen Ende des Krieges „kam ... die Filmproduktion nahezu zum Erliegen“. Auch Schau­spieler waren von Bombenangriffen bedroht und mussten „in der Wehrmacht und im Volkssturm kämpfen“ (1/263). Goebbels beging im April 1945 Selbstmord (1/175). - Mit dem Ende des „Dritten Reichs“ kam auch die Filmproduktion zum Erliegen (1/263). SchauspielerInnen wie Marika Röck (1913-2004), Zarah Leander (1907-1981), Johannes Heesters (1903-2011), Hans Albers (1892-1960) und Heinz Rühmann (1902-1994) traten nach der NS-Zeit wieder auf. Sie konnten an ihre früheren Erfolge anknüpfen, wobei Zarah Leander nach dem Krieg als Bühnensängerin auftrat (1/267).

 

Heinrich George (1893-1946), ein Theater- und Filmschauspieler, der von Goebbels zum „Staats­schauspieler“ ernannt worden war (5), hatte unter anderem in den Filmen „Berlin Alexanderplatz“ (1931), „Hitlerjunge Quex“ (1933), „Der Postmeister“ (1940), „Kolberg“ (1945) und im antisemiti­schen Propagandafilm „Jud Süß“ mitgewirkt (3/838). Er verschaffte aber auch zwischen 1938 und 1944 „vielen regimekritischen Künstlern“ Engagements. Sein Leben fand ein tragisches Ende: „Im Juni 1945 wurde er vom sowjetischen Geheimdienst verhaftet“ (5). Heinrich George starb im September 1946 im Internierungslager Sachsenhausen (3/838) an den Folgen der unmenschlichen Haftbedingungen (5).

Quellen:

  • add

     

    1. M. Föllmer, Kultur im Dritten Reich, „Ein Leben wie im Traum“, Verlag C.H. Beck, München 2016, ISBN 978 3 406 67905 6

    2. H.-J. und G. Wohlfromm, „Und morgen gibt es Hitlerwetter!“, Alltägliches und Kurioses aus dem Dritten Reich, Anaconda Verlag, Köln, 2017, ISBN 978-3-7306-0517-2

    3. Hrsg. W. Benz/ H. Graml/ H. Weiß, Enzyklopädie des Nationalsozialismus, dtv, 1997, ISBN 3-608-91805-1

    4. F. Bedürftig, Taschenlexikon Drittes Reich, Piper Verlag, München, 1998, ISBN 3-492-22369-9

    5. Murnau-Stiftung, Text aus der Ausstellung „Su