Nach Berufungsverhandlung als Mitläufer eingestuft:

Bruno Georgi, Eigentümer der Kronen-Lichtspiele

von Anne Schaude, 2020

Nach Kriegsende entschied das Prüfungs- und Säuberungskomitee der amerikanischen Militärregie­rung im Rahmen der Entnazifizierung unter anderem, ehemalige Eigentümer von Nürtinger Klein­betrieben zu entlassen und für diese Personen einen kommissarischen Verwalter einzustellen. So verlor der jeweilige Besitzer seinen Betrieb zwar nicht, aber jeden Einfluss und jede Mitsprache an seiner Firma. Die Person, die vorübergehend als Ersatz eingestellt wurde, trug nun die Verantwortung gegenüber der Militärregierung. Dieser Verwalter konnte wieder entlassen werden, wenn der Besitzer von der Nürtinger Spruchkammer als „unbelastet“ eingestuft worden war (1/ 407) und seine Arbeitsbescheinigung erhielt.

 

Betroffen von diesen so genannten Säuberungen war im Sommer 1945 auch der Besitzer der Nür­tinger „Kronen-Lichtspiele“ in der Lampertstraße 13 (2/158; 3), Bruno Georgi. Er wurde entlassen und sein Kino zum 31. August 1945 von der Militärregierung neu verpachtet. Gründe für Georgi‘s Entlassung waren unter anderem seine Mitgliedschaft in der NSDAP und das Vorführen von sogenannten Propagandafilmen während der NS-Zeit. Im folgenden Text wird berichtet, wie lange es dauerte, bis Bruno Georgi sein Kino von der Militärregierung zurück bekam und wie verzweifelt er versuchte, den Entscheidungsprozess der Spruchkammer „zu seinen Gunsten zu beeinflussen“ (1/ 407).

 

Kinokauf 1934

Das Gebäude der ehemaligen Kronen-Lichtspiele in der Lampertstraße 13 im Jahr 2020 (7)

Im Juni 1933 zog der im Jahr 1891 in Lyck/ Ostpreußen geborene Paul Bruno Georgi mit Ehefrau und Kind von Cannstatt nach Nürtingen und übernahm hier das einzige Kino der Stadt. Bevor er nach Nürtingen kam, war er bis 1932 im Cannstatter Filmpalast als angestellter Geschäftsführer für die „Reklame“ zuständig gewesen (4/35). Politisch stand er zu dieser Zeit der SPD nahe. Seit einer Verletzung aus dem Ersten Weltkrieg, einer Nervenlähmung seiner rechten Hand, konnte er seinen Beruf als Geiger und Kapellmeister nicht mehr ausüben und war seitdem auf einen anderen Erwerb angewiesen (4/27). Die Familie lebte hier anfänglich in einer Wohnung des Siedlungsvereins in der Braike. Dieser Bauverein hatte nach dem Ersten Weltkrieg sozialen Wohnungsbau in Nürtingen ermöglicht (1/34), später zog die Familie in der Neuffenerstraße (4/35).

Ab 1934 führte Bruno Georgi die Nürtinger Kronen-Lichtspiele als selbstständiger Unternehmer weiter. Das Geld zum Kauf des Kinos habe er 1934 von dem Juden Heinz A. erhalten (4/35), berichtete Bruno Georgi im Jahr 1947 vor der Nürtinger Spruchkammer: „Selbst hätte ich mir das Theater nicht kaufen können. Bis Juni hatte ich (in Cannstatt) mit einem Juden zusammengearbeitet und habe auch dessen Vermögen verwaltet .... Dieser verhalf mir dann das (Nürtinger) Theater zu kaufen. Nur aus Dankbarkeit hat er mir dies getan“ (4/32).

Die dramatische Auswanderung der Familie Heinz A.

Es lässt sich nicht mehr nachvollziehen, ob diese Schenkung wirklich stattfand und wenn ja, welche Bedingungen daran geknüpft waren, es ist aber durchaus möglich, dass sich Bruno Georgi und Heinz A. (1903-1961) kannten. Beide hatten sich vermutlich im Cannstatter Filmpalast kennengelernt, den Heinz A. ab 1931 gepachtet hatte. Im Ludwigsburger Staatsarchiv existiert eine Wiedergutmachungsakte von ihm aus den Jahren 1955-1961, die die dramatische Auswanderung dieser jüdischen Familie von 1935-1938, samt Odyssee über die Schweiz, Italien und weitere europäische Länder, bis nach Peru beschreibt. Dort konnten sie endlich ankommen, sich eine kleine Existenz aufbauen und in bescheidenen Verhältnissen leben. Nach dem Tod seiner Frau im Jahr 1956 kam Heinz A. mit dem Sohn (1933-2008) nach Deutschland zurück. Mit der Entschädigung aus der Wiedergutmachung hatte er sich hier ein Kino kaufen wollen, die Entschädigung reichte aber nicht einmal für die Übernahme einer Geflügelfarm im Raum Stuttgart. Im Januar 1961 schied Heinz A. in Madrid durch Freitod aus dem Leben. Sein Sohn Josef, in Peru Josè genannt, ging nach Peru zurück und war dort als anerkannter Journalist und Schriftsteller tätig. Eigentlich hätte er Arzt werden sollen, aufgrund der Emigration hatten ihm die Eltern keine akademische Laufbahn finanzieren können(5).

 

Im Jahr 1933 trat Bruno Georgi der Reichsfilmkammer bei, 1934 der NSDAP und der SA (Sturmab­teilung) Reserve II und wurde 1935 zum Scharführer und Blockleiter ernannt (4/35). Der Beitritt zu Partei und Reichsfilmkammer sei für ihn notwendig gewesen, sagte er vor der Spruchkammer aus, weil er „ständig“ zur Mitarbeit aufgefordert worden sei und „ein weiteres Verhandeln ... die Gefahr der Existenzbedrohung mit sich brachte“ (4/27). In die Partei sei er nur wegen seines Geschäftes eingetreten, ergänzte er in dieser Anhörung (4/32). Als Scharführer habe er lediglich die Aufgabe gehabt, mit dem Neckarhäuser Musikkorps, das in die SA übernommen worden war, Musikstücke einzustudieren (4/35).

Im Jahr 1947 führte Georgi vor der Spruchkammer weiter aus: „Als ich das Theater übernahm, glaubte ich, einen freien Beruf zu haben. Ich hatte damals einen guten Vertrag mit amerikanischen Filmgesellschaften. Die alten, übrigen Filme, die das Theater hatte, waren nicht mehr zu spielen. Das Theater stand nämlich unter einer Filmsperre und ich musste die amerikanischen Filme oder die alten spielen. Das erstere habe ich vorgezogen. Nur auf dieser Basis konnte ich mich über Wasser halten. Das Theater war vollkommen verschuldet. Dies alles veranlasste mich, etwa zu unternehmen“ (4/32).

Anzeige des Films „Stoßtrupp 1917“ im Nürtinger Tagblatt 1932

 

Jedes Theater, so gab er 1947 zu verstehen, habe „zwangsweise NS-Filme spielen“ müssen. Er verstieg sich aufgrund seiner Rolle als Angeklagter im Spruchkammerverfahren sogar zu der Behauptung, er habe sich später, als sein Geschäft besser lief, gegen diese Filme gewehrt und sie wissentlich sabotiert: „Früher spielte ich nur 4 Tage, dann habe ich 7 Tage gespielt, damit kein Termin mehr frei war für einen solchen Film“. Diese so genannten Parteifilme wurden von der Gaufilmstelle vermietet, seit 1938/39 habe er aber keinen Film von der Gaufilmstelle mehr gespielt. Nach Drohungen von Seiten der Reichsfilmkammer, sein Kino zu schließen, habe er, nachdem 1936 „der Filmvertrag mit den amerikanischen Firmen gekündigt“ worden war, einen Vertrag mit der UFA abgeschlossen. Er berichtete weiter: „Ich hatte aber sehr schwer zu kämpfen“ (4/32).

Um 1939/40 ließ Bruno Georgi die Kronen-Lichtspiele „vollständig“ umbauen und modernisieren: „Damals musste ich von der Bank einen Kredit aufnehmen, denn ich hatte kein Bargeld. Erst nach­dem umgebaut war, ging das Geschäft besser, da hatte ich 40 % mehr Umsatz“. Mit diesem Umbau kamen 50 Sitzplätze zu den vorherigen 300 Plätzen hinzu (4/17-2).

 

Anfänglich von der Spruchkammer als „Minderbelasteter“ eingestuft

 

Im Juni 1947 wurde Bruno Georgi von der Nürtinger Spruchkammer unter Vorsitz von Amtsanwalt Ernst Planck als Minderbelasteter eingestuft. Belastend gewertet wurde die Tatsache, so Planck, dass Georgi „in den Jahren nach 33 in seinem Kino ziemlich reichlich Nazi-Modefilme spielte (SA-Mann Brand, Sieg des Glaubens, Ein deutsches Schicksal, Der Glaube an Deutschland)“. Planck unterstrich zudem, Georgi habe nach Kriegsausbruch „an der allgemeinen Kino-Konjunktur lebhaften Anteil“ genommen (4/35). Nach seiner zehnjährigen Tätigkeit als Blockleiter gefragt, antwortete Georgi, er habe hierfür „wegen unbefriedigender Haltung“ ja keine Ehrung erhalten. Diese Tätigkeit als Blockleiter habe sich lediglich auf das Einsammeln der Mitgliedsbeiträge und Spenden sammeln für das Winterhilfswerk (WHW) beschränkt, erklärte der Angeklagte Georgi vor der Spruchkammer (4/36).

 

Als Milderungsgrund zugute hielt ihm die Spruchkammer zum Beispiel die Anstellung des kom­munistischen Filmvorführers Imanuel G., der 1937 von Frickenhausen nach Nürtingen zugezogen war (3). Imanuel G. führte von 1935 bis Kriegsende Filme im Nürtinger Lichtspielhaus vor und sagte vor der Spruchkammer aus: „Herr Georgi hat meine antifaschistische Einstellung stillschweigend geduldet und war darüber informiert. Trotz wiederholter Vorhaltung von Seiten der Reichsfilmkammer hat er mich weiter beschäftigt und meine Familie in jeder Weise unterstützt. Er umging wissentlich Spieltermine für die NSDAP, in dem er einen Siebentagesspieleplan für sein Theater einführte, um so dem Drängen auf Spieltermine für die NSDAP aus dem Wege zu gehen. Dagegen hat Herr Georgi während des Kriegs in großzügiger Weise sein Theater ausländischen Arbeitern und Kriegsgefangenen für Sondervorstellungen zur Verfügung gestellt“ (4/53).

Anzeige für den Film „Wetterleuchten um Barbara“ im Nürtinger Tagblatt 1942

Tatsächlich soll Bruno Georgi in jeder Woche „einen Film für die Ausländer gespielt“ haben (4/32). Dies bestätigte ihm im Jahr 1946 ein ehemaliger „Fremdarbeiter“ aus Utrecht/Holland, der „im Mai 1943 nach Deutschland deportiert (wurde) in die Stadt Nürtingen, wo ich bei der Firma Genkinger arbeiten musste. In meiner Freizeit besuchte ich auch die Kronen-Lichtspiele. Ich lernte Herrn Georgi als einen sehr netten, zuvorkommenden und höflichen Kinobesitzer kennen. Sehr oft wurde ich bei Besuchen eines Films bevorzugt behandelt, indem Karten oder Platz für mich und meine Kameraden reserviert wurden. Herr Georgi war gegen uns Ausländer immer sehr höflich, was von vielen anderen Deutschen nicht zu sagen war“ (4/54).

 

Des weiteren liegt eine Bestätigung von Hans W., dem früheren Leiter der Städtischen Polizei Nürtingen, aus dem Jahre 1947 vor, wobei die Polizei damals den SS-Reichsführer Heinrich Himmler als obersten Chef hatte und als dessen langer Arm fungierte. Hans W. ließ protokollieren, „dass seinerzeit eine Anzeige wegen Bevorzugung ausländischer Arbeiter gegen Bruno Georgi in Nürtingen erfolgt ist“ (4/51). Jedoch auch der Nürtinger Karl Gerber, der 1939 aus politischen Gründen verhaftet wurde und deshalb einen langen Leidensweg erdulden musste, bestätigte in einer Zeugenaussage, dass sich Bruni Georgi „rein menschlich um ihn und seine Familie in einer Weise angenommen hat, die man bei Nur-Geschäftspolitikern selten findet“ (4/35).

 

Als Helfer bei der "Technischen Nothilfe"

Als im Jahr 1943 Bombenschäden in Nürtingen weggeräumt werden mussten, schloss sich Bruno Georgi der „Technischen Nothilfe“ an (4/32). Die Technische Nothilfe Nürtingen war dafür bekannt, dass nicht alle Mitglieder unbedingt stramm auf NSDAP-Linie waren (4/27). So führte der Zeuge Eugen Oettle, ein Kommunist, der auch von den Nationalsozialisten 1933 verhaftet und ins Konzentrationslager Heuberg verbracht worden war (6/132), vor der Spruchkammer aus, Bruno Georgi sei vorbeigekommen und habe gesagt, „es sei jetzt genug Elend, er wolle uns helfen. Er wolle auch der Menschheit dienen. Die Partei hat ja nur Samstag und Sonntag geschippt. Der Technische Notdienst dagegen auch wochentags. Die Partei war nicht unserer Ansicht. … Wir haben das trotzdem getan, denn wir halfen da, wo es nötig war“. Eugen Oettle war davon überzeugt, dass sich Bruno Georgi ihnen gegenüber „unbedingt aufrichtig“ gezeigt hatte (4/35).

Die Spruchkammer befand im Juni 1947, Bruno Georgi habe sicherlich in den letzten Kriegsjahren „eine Schwenkung vollzogen, die sich in der Hinwendung zu den Leuten der Technischen Nothilfe gezeigt hat“. Dafür habe er auch „den Tadel von Parteidienststellen auf sich genommen“, aber „Nachteile sind ihm durch die Partei und durch seine Haltung ihr gegenüber niemals erwachsen“. Angesichts „des klaren Gesetzeswortlauts“ konnte ihn die Spruchkammer nicht als Mitläufer einstufen, es erfolgte die Einstufung in die Reihe der Minderbelasteten (4/35). Noch am selben Tag legte Bruno Georgi gegen diesen Bescheid Berufung ein (4/53).

 

Seit dem 1. August 1945, als Bruno Georgi von der ICD (Information Control Division: Zensurab­teilung der amerikanischen Besatzungsmacht mit dem Ziel der Re-Demokratisierung) aus seinem Lichtspieltheater entfernt und Viktor R. als kommissarischer Verwalter des Kinos eingesetzt worden war (4/60), war Georgi‘s „wirtschaftliche Existenz binnen kurzem ruiniert“. Um sein Kino zurück zu bekommen, versuchte er verzweifelt, die Spruchkammer zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Zwei Ideen setzte er in die Tat um: So trat er im Januar 1946 in die DVP (Deutsche Volkspartei) ein. Zudem leistete er Spenden an die anderen Parteien, darunter an die DKP (Deutsche Kommunistische Partei). Aber auch das nützte ihm nichts! (1/407)

 

Im Dezember 1947 äußerte die Nürtinger Militärregierung mehrmals gegenüber der Filmkontrolle den Wunsch, Viktor R. als kommissarischen Verwalter baldmöglichst abzulösen. Anlass für diese Interventionen war das „unmögliche Verhalten“ von Viktor R., dem es „im Verlauf seiner Tätigkeit gelungen ist, sich durch sein unmögliches Verhalten die Mißgunst nahezu der ganzen Stadt Nürtingen zuzuziehen. Wir bitten Sie dringend um Unterstützung: Ein Kino steht natürlich im Brennpunkt der Öffentlichkeit und diese neigt selbstverständlich, nachdem Herr Georgi auf Grund einer Lähmung der rechten Hand … sich in dauernder ärztlicher Behandlung befindet und … er sich bei den Stadtvätern eines guten Rufes erfreut, und sich der Fall Georgi schon 2 ½ Jahre hinzieht, möchten wir dieses geklärt wissen“ (4/60).

 

Noch immer bestand beim Nürtinger Amt für Vermögenskontrolle die Hoffnung, dass Bruno Georgi im Berufungsverfahren als Mitläufer eingestuft werden könnte. So bat dieses Amt das Stuttgarter Ministerium für politische Befreiung, „der Berufungskammer Stuttgart Weisung zu erteilen, diesen Fall im Eilverfahren durchzuführen“. (4/60)  Im April 1948 hob die Berufungskammer Stuttgart den angefochtenen Spruch auf, Bruno Georgi wurde als Mitläufer eingestuft. Das Berufungsgericht erklärte, er habe zu keiner „der vom Nürnberger Militär-Tribunal für verbrecherisch erklärten NS-Organisationen“ gehört. Als ehemaliges Mitglied der NSDAP konnte er aber nicht als entlastet erklärt werden. Bruno Georgi hatte einen einmaligen Sühnebetrag zu entrichten (4/65) und konnte daraufhin die Kronen-Lichtspiele zurückbekommen. Weil er sein Kino „unbegründet“ fast drei Jahre nicht hatte führen können, wurden ihm auch die Kosten für das Berufungsverfahren erlassen (4/71).

 

Ein weiteres Kino für Nürtingen?

Die ehemaligen ABC-Lichtspiele in der Uhlandstraße im Jahr 2020 (7)

Bruno Georgi war schon im Jahr 1937 mit dem Kauf eines Grundstücks und Plänen für ein neues Kino in der Uhlandstraße an die Öffentlichkeit getreten, aufgrund der nach dem Grundstückskauf ungewissen Zukunfts-Perspektive konnte er die Pläne für den Bau eines neuen Kinos nicht umsetzen (2/158). Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Nürtinger Bevölkerung aufgrund Zuzugs der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge stark anwuchs und ein großes Bedürfnis nach einem weiteren Kino vorhanden war, erhielten „Fritz Lorch und Hermann Dichtel die Genehmigung zum Betrieb eines ,Behelfsspieltheaters‘ in der Stadthalle“. Dieses „Provisorium“ blieb (1/378), bis Bruno Georgi und Herbert Griener in zwei Bauabschnitten, 1952 und 1955, unter der Architektengemeinschaft Pirling und Frik in der Uhlandstraße die ABC-Lichtspiele errichteten. Im Jahr 1958 wurde das Lichtspieltheater in der Lampertstraße geschlossen, weil sein Zustand den Ansprüchen „an eine Unterhaltungsstätte in keiner Weise mehr genügt“e (2/158). Bruno Georgi starb im Juni 1959 in Nürtingen (3). Im Jahr 1961 kauften Max und Wilma Unger die ABC-Lichtspiele in der Uhlandstraße (2/158).

Quellen:

  • add

    1. Hrsg. R. Tietzen, Nürtingen 1918 – 1950, Verlag Sindlinger-Burchartz, Nürtingen/ Frickenhausen, 2011, ISBN 978-3-928812-58-0

    2. A. Schaude, „Wollen wir in der Loge sitzen?“ in: Hrsg. P. Garski-Hoffmann, Tagein – Tagaus, Mädchenbildung und Frauenarbeit in Nürtingen, Frauenspuren 3, Verlag Senner-Druck, Nürtingen, 2009, ISBN 3-922849-27-X

    3. StANt, 2020

    4. StAL, EL 902/17 Bü 2732

    5. StAL EL 350 I Bü 35470

    6. Hrgb. SPD-Ortsverein, Das andere Nürtingen, Arbeitskreis Geschichte der Nürtinger Arbeiterbewegung, 1989

    7. Fotos: A. Schaude, 2020